Das Honorar wird je nach Art und Charakter der Angelegenheit festgelegt. Möglich ist eine Pauschalvergütung nach individueller Absprache. Bei komplizierten oder langfristigen Projekten ziehen wir ein Honorar nach Stundensätzen vor.

Die Stundensätze betragen

ab 75 EUR
pro Arbeitsstunde eines Juristen bei unkomplizierten Aufgaben

bis 200 EUR
pro Stunde der Partnerberatung.

Die Arbeit wird aufgrund eines Berichtes der erbrachten Aufgaben abgerechnet, welche in einem renommierten System Time Frame registriert werden.